Prüfung

Gesetzliche Prüfungen

Gesetzlich vorgeschrieben sind viele Prüfungen. Diese sind zum Teil regelmäßig durchzuführen wie die Jahresabschluss- und die Konzernabschlussprüfung, die Prüfung der Jahresberichte oder die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts.

Andere Prüfungen werden anlassbezogen durchgeführt, wie Umwandlungsprüfungen oder Prospektprüfungen. Dabei werden die fachlichen Anforderungen aufgrund der ständigen Fortentwicklung der Rechnungslegungsstandards in der nationalen wie internationalen Rechnungslegung in der Finanzindustrie immer herausfordernder. Dies gilt gleichermaßen für die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die ebenfalls den gesetzlichen Prüfungen unterliegen. Daher ist es von Vorteil, wenn man einen so umfangreichen Erfahrungsschatz in diesen Prüfungen wie wir vorweisen kann. Sie können darauf bauen. / mehr

Aufsichtsrechtliche Prüfungen

In der Finanzindustrie werden aufgrund der Vorschriften des Kreditwesengesetzes wie auch des Wertpapierhandelsgesetzes Prüfungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht regelmäßig oder anlassbezogen beauftragt.

Wir haben umfangreiche Erfahrungen in diesen Prüfungen gesammelt, die wir im Rahmen der gesetzlichen wie auch freiwilligen Prüfungen für Sie einsetzen können./  mehr

Freiwillige Prüfungen

Während viele Prüfungen eine gesetzliche Grundlage haben, bietet es sich häufig an, bestimmte Sachverhalte freiwillig durch unabhängige Dritte prüfen zu lassen. Dies kann dem Auftraggeber dazu dienen eine größere Sicherheit über Sachverhalte zu gewinnen, wie bei Due Diligence-Prüfungen oder in der Internen Revision. Andererseits können die Prüfungsergebnisse auch nach außen hin verwendet werden, wie bei S4-Prospektgutachten oder bei ISAE 3402 (SAS 70)-Prüfungen.

Spezielle freiwillige Prüfungen sind Verifizierungen und Zertifizierungen. Diese beziehen sich auf Normen wie ISO, DIN und die GIPS.

Natürlich können Sie ebenso gesetzliche Prüfungen, wie die Jahresabschlussprüfung, freiwillig durchführen lassen, auch wenn etwa aufgrund der Unternehmensgröße oder der Rechtsform eigentlich keine Prüfungspflicht besteht. Auch bei freiwilligen Prüfungen können Sie unseren Erfahrungsschatz nutzen. / mehr